Mehr Klimaschutz mit einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität

07.08.2023
WRS-Workshop: Nachhaltige Mobilität in Betrieben
WRS-Workshop: Nachhaltige Mobilität in Betrieben

Die Förderung auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ vom 2. Mai 2023 erfolgt über insgesamt drei Förderaufrufe in drei Schwerpunkten. Aktuell können noch in allen drei Schwerpunkten Förderanträge eingereicht werden!

Förderaufruf Breitenförderung:

Mit der Breitenförderung werden effektive Standardmaßnahmen bei KMU (<250 Beschäftigte, bis 50 Mill. Euro Umsatz) unterstützt. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Die Breitenförderung richtet sich ausschließlich an KMU. Ziel ist es, eine breite Wirkung von Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft zu entfalten.

Förderaufruf Initialförderung:

Die Initialförderung ist auf die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im betrieblichen Mobilitätsmanagement ausgerichtet, die durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater begleitet wird. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Gefördert werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes in Form eines Beratungsberichtes für die betriebsindividuelle Umsetzung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die standardisierten Beratungen umfassen die Ermittlung der Ist-Situation, die Definition der Soll-Situation und die Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements. Dabei werden die realisierbaren CO2-Einsparungen, der Zeit- sowie der Kostenrahmen zur Umsetzung Teil der Beratung sein. Die Beratungsleistung wird durch eigens für das Förderprogramm BMM akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater erbracht. Die Liste der eignungsgeprüften Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater mit Anschrift, Kontakt sowie Vertriebsgebiet sind unter folgendem Link auf der Internetseite von „mobil gewinnt“ abrufbar:
https://www.mobil-gewinnt.de/Foerderprogramm/Beratungspool

Förderaufruf Innovationsförderung (Deadline für die Einreichung von Projektskizzen: 31.08.2023!)

Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im betrieblichen Mobilitätsmanagement. Bewerben können sich Unternehmen, Einrichtungen und Kommunen mit Einzel- oder Verbundvorhaben für eine Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen.

Gefördert werden umfassende Projekte, für die bereits Mobilitätskonzepte oder konzeptionelle Überlegungen, ergänzt um besonders innovative Maßnahmen, wie digitale Innovationen (z. B. Mobility-as-a-Service, Mobilitätsbudget), prozessuale Innovationen (z. B. professionelles Changemanagement) oder Innovationen für Organisationen (z.B. Kooperationen mit der kommunalen Verkehrsplanung) vorliegen. Förderfähig sind Maßnahmen, die zur Vermeidung, zur Reduzierung, zur nachhaltigen Verlagerung und zur Effizienzsteigerung des Personenverkehrs in den Bereichen Pendelverkehre, Kundenverkehre sowie Dienst- und Werksverkehre beitragen.

Antragsberechtigt für den Schwerpunkt Innovationsförderung sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Das Antragsverfahren der Innovationsförderung ist zweistufig: dem formalen Förderantrag geht die Einreichung einer Projektskizze inklusive verbindlicher Anlage voraus. Die Projektskizzen müssen bis zum 31. August 2023 beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde eingereicht werden! (Ausschlussfrist)

Ansprechpartner:innen (BALM)

Ansprechpartner:innen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde

Weitere Fragen zum Programm und zur Antragsstellung beantworten Ihnen gerne die Ansprechpartner:innen beim BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität, Bewilligungsbehörde):

Telefon: 0221/5776-5099
E-Mail: bmmplus@balm.bund.de