Neustart Kultur und Sonderfonds für Kultur Veranstaltungen
02.02.2022Mit NEUSTART KULTUR wurde im vergangenen Jahr ein Programm zur Erhaltung der kulturellen Infrastruktur aufgelegt, für das 2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Eine gezielte Unterstützung von Kreativen ermöglicht der Bund darüber hinaus durch die Überbrückungshilfe IV, hier vor allem durch die Neustarthilfe Plus für Solo-Selbständige.
Außerdem bietet der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen mit Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung Unterstützung für Veranstalter*innen von Kulturevents. Veranstaltungen die Antragsberechtigt sind:
- Aufführungen der darstellenden KunstKonzerte/Livemusikveranstaltungen
- Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos und Freiluftfilmvorführungen
- Sonderausstellungen zur Vermittlung künstlerischer oder kultureller Inhalte
- Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen
- Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den o.g. Sparten
weitere ausführliche Informationen und FAQs
Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, ist eine telefonische Service–Hotline der Länder unter der Telefonnummer 0800 6648430 geschaltet.
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